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Inhalt
Interview mit Ansgar Hein
Pressemitteilung vom 11.09.2007
Im Interview zu seinem Vortrag "BITV-NRW umsetzen: Inhaltliche und technische Barrieren überwinden" gibt Ansgar Hein schon ein paar Einblicke in seinen praxisorientierten Beitrag.
Worin liegen die Besonderheiten der BITV-NRW im Vergleich zur Bundes-BITV?
Zunächst einmal sind es die gleichen technischen und inhaltlichen Aspekte, auf die es ankommt. Außerdem gehen beide auf die WCAG 1.0 zurück und haben somit die gleichen Wurzeln. In Nordrhein-Westfalen war man nur etwas vorausschauender und hat eine automatische Update-Funktion in die Verordnung eingebaut: Ändern sich die WCAG , ändert sich die BITV-NRW. Das ist sicherlich für die Entwicklung der Barrierefreiheit von Vorteil. Abseits der Richtlinien ist es aber auch der Umfang, denn die BITV-NRW bezieht auf der einen Seite explizit und namentlich Angebote mit ein, auf der anderen Seite werden aber auch Städte und Gemeinden verpflichtet. Wenn man so will ein umfassendes Bekenntnis zur Barrierefreiheit.
Wo sehen Sie Grenzen der aktuellen BITV?
In der Ausrichtung an den Richtlinien der 10 Jahre alten WCAG 1.0 - das kann heute technisch und inhaltlich nicht mehr auf der Höhe der Zeit sein. Mit Flash, AJAX und Multimedia kommen diese Richtlinien einfach nicht mehr klar. Ein Verzicht bedeutet Rückschritt - den wiederum können sich Website-Anbieter nicht leisten. Da besteht also akuter Handlungsbedarf und so lange das so ist, werden die Richtlinien mal strenger und mal weniger streng interpretiert. Derzeit raten wir dazu, sich am BIENE-Verfahren zu orientieren, denn dort wird immerhin beste Barrierefreiheit ausgezeichnet.
Welche Aussage steht im Mittelpunkt Ihres Vortrags?
Keine Angst vor der Barrierefreiheit zu haben. Das beginnt bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und zieht sich über die Planung und Organisation bis hin zur Umsetzung. Wie man so etwas richtig anpackt, darum geht es im Vortrag.
Wie stark beeinflusst die BITV die Kreativität bei der Gestaltung einer Website?
Bei rund 20 kommunalen Projekten, die wir derzeit betreuen, tauchten wir immer wieder die gleichen Fragestellungen auf und damit verbunden auch die gleichen Vorurteile: Barrierefreiheit ist nicht sexy, JavaScript und Flash sind verboten und PDF-Dokumente gehören nicht zum Umfang der BITV. Diese Grenzen kann man akzeptieren und die entsprechenden Funktionen aus dem Auftritt streichen. Oder man sucht nach Lösungswegen, entwickelt Konzepte und definiert entsprechende Prozesse. Meiner Meinung nach fördern Regelwerke eher die Kreativität als dass sie diese eindämmen. Heute klingen die Worte von Ken Olsen aus dem Jahr 1977 fast schon lächerlich: Es gibt keinen Grund, warum irgendjemand in der Zukunft einen Computer bei sich zu Hause haben sollte.
Genauso ist es auch mit der Barrierefreiheit: Heute schon an morgen denken.



Schon seit 1994, lange bevor er zusammen mit Jörg Morsbach die Agentur 